Allgemeine Geschäftsbedungungen
1. Allgemeines
a. Photorebi bzw. www.photorebi.ch gehören zur Zweiart GmbH.
b. Sämliche Dienstleistungen von Photorebi bzw. www.photorebi.ch werden durch die Zweiart GmbH angeboten und durchgeführt.
2. Datenschutz
a. Die Adressdaten der Auftraggeber werden ausschliesslich für die Ausführung des Fotoauftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Bildrechte
a. Die Urheberrechte sämtlicher Fotoaufträge bleiben im Besitz der Zweiart GmbH. Der/die Auftraggeber/-in erhält das Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht für den Privatgebrauch.
4. Bildrechte gewerbliche Aufträge
a. Bei gewerblichen Auftraggebern gilt das Nutzungsrecht für den einmalig vereinbarten Verwendungszweck. Der/die Auftraggeber/-in trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Veröffentlichungen.
5. Nutzungs- und Urheberrecht
a. Es werden keine RAW Dateien oder unbearbeitete Dateien herausgegeben, ausser wenn dies Teil des Vertrages ist.
6. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte
a. Die Bilder dürfen von Zweiart GmbH zu Werbezwecken in Online-, sowie Offlinemedien verwendet (z.B: Instagram, Facebook, Youtube, Websites, Printprodukte, etc.) werden. Falls nicht, muss dies vor dem Shooting der Fotografin mitgeteilt und vertraglich festgehalten werden. Ohne Einverständnis der Eltern werden keine Bilder von Kindern unter 16 Jahren veröffentlicht.
b. Die Weitergabe der Bilder an Dritte erfordert die schriftliche Zustimmung des/der Auftraggebers/-in.
7. Stornierung des Shootings
a. Wird ein vorgeschlagener Termin schriftlich zugesagt, gilt der Fotoauftrag als gebucht und unterliegt daher den Stornobedingungen.
b. Wird das Shooting storniert aufgrund von Zweiart GmbH nicht vertretbaren Gründen (keine Lust mehr, anderer Fotograf gefunden etc.) gelten folgende Stornobedingungen (Krankheit mit Zeugnis, Unfall oder Todesfall in der Familie sind ausgeschlossen):
i. bis 2 Monate vor dem Shooting: kostenlose Stornierung
ii. 2 Monat bis 2 Wochen vor dem Shooting: Aufwandsentschädigung von 25% des Shootingspreises wird in Rechnung gestellt
iii. 2 Wochen bis 1 Tag vor dem Shooting: 100% des Shootingspreises wird in Rechnung gestellt. Es wird ein Gutschein ausgestellt.
8. Termin verschieben
a. Eine Verschiebung ist nur möglich, wenn sogleich ein neuer Termin abgemacht wird
b. Bis 1 Woche vor Termin: kostenlose Verschiebung
c. Bis 48h vor Terminbeginn, mit für die Zweiart GmbH nicht vertretbaren Gründen, wird 100 CHF in Rechnung gestellt. Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste aufgrund des nichtbelegten Termins (zu kurzfristig).
d. Wird der Termin in gegenseitiger Absprache aufgrund der Witterung verschoben, werden keine zusätzlichen Kosten fällig.
9. Termin verlängern
a. Wenn der Fotoauftrag die vereinbarte Zeit überdauert, ist die Zweiart GmbH berechtigt, den Mehraufwand mit CHF 400.-/ Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
10. Zahlungsbedingungen
a. Das Honorar wird mit der Zustellung der Rechnung fällig. Der/die Auftraggeber/-in gerät in Verzug, wenn er/sie die Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung begleicht. Der/die Auftraggeber/-in übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF für die 1. Mahnung und 50.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des/des Auftraggebers/-in.
11. Künstlerischer Gestaltungsraum
a. Der/die Auftraggeber/-in wird darauf hingewiesen, dass Aufträge stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum Zweiart GmbH unterliegen. Reklamationen hinsichtlich des der Zweiart GmbH ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Für nachträgliche Änderungswünsche braucht es eine spezifische Vereinbarung. Diese werden separat verrechnet.
b. Die Auswahl der Bilder und/oder Videos, die dem/der Auftraggeber/-in zu Verfügung gestellt werden, erfolgt durch Natascha Wigert Fotografie.
13. Sicherung der Fotodateien
a. Zweiart GmbH sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin.
b. Die Online-Galerie bleibt mind. 6 Monate bestehen.
14. Preise und Gutscheine
a. Die Preise auf der Website sind unverbindlich. Wir behalten uns jedes Recht vor, die Preise jeder Zeit anzupassen.
b. Gutscheine sind vor dem Abschliessen eines Vertrages vorzuweisen. Nachträglich eingereichte Gutscheine und Vergünstigungen sind nur auf einen weiteren Auftrag anwendbar, für welchen noch kein unterschriebener Vertrag vorliegt.
15. Verpflegung
Ab 6h Auftragszeit ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin kulinarisch zu verpflegen oder ihr mind 30 Min Zeit zum auswärts essen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflegungszeit gilt als Arbeitszeit. Sie wird zur Auftragszeit dazugezählt.
16. Abschliessendes
a. Unsere Fotografin Rebi (Rebekka Jörg) ist nicht gleich Photorebi, das heisst falls Rebi aus irgendwelchen Gründen verhindert sein sollte, den Auftrag selbst auszuführen, sorgt sie für einen gleichwertigen Ersatzfotografen/Fotografin. Preise ändern sich nicht, fürs Brautpaar (bzw Auftraggeber) bleibt alles gleich. Es wird auch dafür gesorgt, dass sich das Brautpaar und ggf. neue Fotografin vorzeitig mind. per Videocall kennenlernen können. Bei Auftragsvergabe an Photorebi wird zugestimmt, dass in Ausnahmefällen eine andere Fotografin dem Auftrag zugeteilt werden kann und diese den Auftrag im Namen von Photorebi ausführt. Jegliche Vertragsbedingungen bleiben dabei bestehen. Was als Ausnahmefall gilt, liegt im Ermessen der Auftragsnehmerin.
b. Verträge, welche mit Zweiart GmbH abgeschlossen werden, unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Zweiart GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Oktober 2021.